Wer in der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall bzw. eine Verletzung erleidet, genießt einen besonderen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (sog. Berufsgenossenschaften). Mit diesen Verletzungen muss man speziell ausgebildete und zugelassene Ärzte aufsuchen und darf nicht zu jedem x-beliebigen Arzt. Wenn Sie einen derartigen Unfall erlitten haben, stehen wir auch hier als kompetente Erstversorger für Sie zur Verfügung. Auch bei Sportunfällen ist eine umgehende Versorgung ohne unnötige Zeitverzögerung anzustreben (→ siehe auch Sportmedizin). Melden Sie sich mit einer derartigen Verletzung bei uns, werden wir Sie nach jeder Möglichkeit umgehend am Unfalltag versorgen.